Ausgleichsabgabe

 

Werkstattarbeiten mit Preisvorteil

Ausgleichsabgabe – Einsparpotentiale für Unternehmen

 

Ausgleichsabgabe? Was ist das?

Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mehr als 20 Arbeitsplätzen sind nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Platz eine Ausgleichsabgabe zahlen. 

Wie viel Ausgleichsabgabe?

Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz zahlen Unternehmen monatlich eine Ausgleichsabgabe von 140 bis 360 EUR (gültig ab dem Anzeigejahr 2021). Die Höhe ist davon abhängig, in welchem Umfang die Beschäftigungspflicht erfüllt wird.

Pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz werden fällig

• 140 EUR bei einer Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als 5 Prozent,

• 245 EUR bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent,

• 360 EUR bei einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent bis weniger als 2 Prozent.

(Pflichtarbeitsplätze = Anteil Arbeitsplätze, die der Arbeitgeber nach der Beschäftigungspflicht mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzen muss.

 Beispiel: hat der Arbeitgeber 100 Arbeitsplätze, muss er auf fünf Pflichtarbeitsplätzen schwerbehinderte oder andere anrechnungsfähige Menschen beschäftigten)

Alle Angaben beziehen sich auf durchschnittliche Monatswerte.

 

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Welche Vorteile hat eine Zusammenarbeit mit einer Werkstatt für behinderte Menschen?

Eine Zusammenarbeit mit der Werkstatt Sennfeld der Lebenshilfe Schweinfurt zahlt sich aus! Sie profitieren von der Qualität unserer Arbeit und tun gleichzeitig etwas Gutes für die Menschen der Region. Darüber können Sie mit Ihren Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und Investoren sprechen. 

Neben der Qualität und der positiven Wirkung im Umfeld, spricht auch ein Preisvorteil für die Werkstatt Sennfeld. Mit einem Auftrag an uns sparen Sie Steuern ein, denn Produkte und Dienstleistungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.  Zudem können Sie die jährlich anfallende Ausgleichsabgabe verringern oder sogar in kompletter Höhe einsparen. Private und öffentliche Arbeitgeber können die von den Werkstatt erbrachten Arbeitsleistungen zu 50 % mit ihrer Ausgleichsabgabe verrechnen.

 

Bei Fragen zur Ausgleichsabgabe oder zu den vielfältigen Angeboten unserer Werkstatt für behinderte Menschen nehmen Sie Kontakt mit der Werkstatt Sennfeld der Lebenshilfe Schweinfurt auf!

 

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